Heilpraktiker
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Der Beruf des Heilpraktikers ist keine eigenständige Berufsbezeichnung,
da keine vorgeschriebene Ausbildung und kein einheitliches Prüfungsverfahren
existiert. Heilpraktiker ist daher lediglich die geschützte
Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die eine Genehmigung
(staatlich) nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 besitzen. Für
die Ausübung der Heilkunde ist daher keine ärztliche "Medical
License" notwendig.
Die einzige Hürde, die zu überspringen ist, ist das Mindestalter
von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluß und die Genehmigung
des zuständigen Gesundheitsamtes. Letztere ist einfach zu erlangen,
da nur sichergestellt wird, dass von dem Bewerber keine unmittelbare
Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht.
Die zu erwerbende Ausbildung eines Heilpraktiker
dauert in Privatschulen überwiegend zwei Jahre.
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