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HEILPRAKTIKER
Heilpraktiker

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Der Beruf des Heilpraktikers ist keine eigenständige Berufsbezeichnung, da keine vorgeschriebene Ausbildung und kein einheitliches Prüfungsverfahren existiert. Heilpraktiker ist daher lediglich die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die eine Genehmigung (staatlich) nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 besitzen. Für die Ausübung der Heilkunde ist daher keine ärztliche "Medical License" notwendig.

Die einzige Hürde, die zu überspringen ist, ist das Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluß und die Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes. Letztere ist einfach zu erlangen, da nur sichergestellt wird, dass von dem Bewerber keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Die zu erwerbende Ausbildung eines
Heilpraktiker dauert in Privatschulen überwiegend zwei Jahre.